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Symbolbild - Schule, Ausbildung, Studium mit Kind?
Symbolbild - Schule, Ausbildung, Studium mit Kind?

Schule, Ausbildung, Studium mit Kind?

Für (werdende) Eltern, die noch zur Schule gehen oder sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, gibt es unterschiedliche Angebote.

Im Allgemeinen gilt übrigens auch für Sie als Schülerinnen, Auszubildende und Studierende der Mutterschutz. Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen, welcher üblicherweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und mindestens 8 Wochen nach der Geburt endet. Während jener Mutterschutzfrist gelten oft besondere Regelungen, zum Beispiel zur Anwesenheitspflicht oder wieviel Sie verdienen dürfen.

Im Folgenden finden Sie Portale mit Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen, sowie Beratungsstellen.

Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!