Informationen für Anbieter und Gemeinden
Informationen für Anbieter und Gemeinden
Das Landesprogramm STÄRKE fördert Veranstaltungen der Familienbildung. Das können Offene Treffs, Elterncafés, Gruppen und Kurse für Familien in besonderen Lebenslagen und Familienbildungsfreizeiten mit und ohne Übernachtungen sein.
Diese Veranstaltungen richten sich an Eltern mit Kindern von 0 – 12 Jahren.
Wenn Sie eine Veranstaltung über das Landesprogramm STÄRKE gefördert haben möchten, können Sie bis zum 30. November einen Antrag für das Folgejahr einreichen.
Das entsprechende Antragsformular des kvjs zu Offenem Treff, Veranstaltungen für Eltern in besonderen Lebenslagen, Familienbildungsfreizeiten finden Sie hier: https://www.kvjs.de/jugend/fruehe-hilfen/staerke#c27359. Gerne können Sie bei der Koordination die passenden Formulare anfragen.
Gemeinsam mit dem Antrag benötigen wir folgende Informationen:
- eine Projektskizze mit einer Beschreibung des Grundanliegens, des Ziels, der Zielgruppe, des Projektinhalts, des Projektrahmens, dem geplanten Zeitraum, den Kontaktdaten des Trägers, Angaben zur beruflichen Qualifikation des Fachpersonals (Word-Vorlage als Download)
- eine Kalkulation der Gesamtkosten für das Kalenderjahr (Honorar der Gruppenleitung, Honorar von Referent*innen, Honorar der Kinderbetreuung, Material- und Sachkosten, Miete und Reinigungskosten, Verwaltungskosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, …)
Bei Wiederholungsanträgen brauchen die genannten Anlagen nur bei Änderungen erneut vorgelegt werden. Die Koordination prüft die eingehenden Anträge nach fachlichen Kriterien und erstellt danach die Bedarfsanmeldung beim Land.
Ist das beantragte Finanzvolumen insgesamt höher als die vom Land bewilligten Mittel, entscheiden nachfolgende Kriterien darüber, welche Angebote bevorzugt vom Jugendamt gefördert werden:
- Räumliche Verteilung im Landkreis
- Wirtschaftlichkeit
- Thematik und Zielgruppe des Angebotes
- Nachfrage / Inanspruchnahme seitens der Kursteilnehmer*innen
Auf Wunsch werden die Anbieter*innen bei der Kostenkalkulation beraten.
Seitens des Landkreises können pro Rechnungsjahr nach Anzahl, Art, Umfang und Kosten insgesamt nur STÄRKE-Angebote genehmigt werden, die durch die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg finanziell abgedeckt sind. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt von STÄRKE-Mittel besteht nicht.
Die STÄRKE-Anbieter*innen sind dazu angehalten, im Rahmen ihrer Werbung und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung aus dem Landesprogramm hinzuweisen und das STÄRKE-Logo entsprechend zu platzieren. Die Koordination sendet Ihnen auf Nachfrage das entsprechende Logo zu.
Qualitätskriterien für Fachkräfte und Gruppenleitungen für Kurse in besonderen Lebenslagen
- Die Kursreferentinnen verfügen über eine psychologische oder pädagogische Ausbildung, bzw. ein entsprechendes Studium oder dokumentierte mindestens 3-jährige praktische Berufserfahrung im pädagogischen Bereich
Qualitätskriterien für Gruppenleitungen der Offenen Treffs
- Eine Qualifizierung durch die Schulungen des Mütterforums „Babycafé mit Gästen“ bzw. entsprechende Fortbildung und/oder Berufserfahrungen
- Es befindet sich eine pädagogische oder psychologische Fachkraft im Hintergrund, um bei fachlichen Fragen zu beraten
Rückmeldung zur Bewilligung
Eine Kostenzusage kann zum Jahresbeginn nur für das erste Halbjahr (Januar – Juli) gegeben werden. Bei fortlaufenden Angeboten werden Sie im Juni um eine Halbjahresabrechnung und um eine Kalkulation des zweiten Halbjahres gebeten. Der kvjs fordert von der Koordinationsstelle eine Bedarfsmeldung II ein, um nicht verausgabte Gelder in BW neu verteilen zu können.
In dieser Nachmeldung gibt es auch die Möglichkeit, neue Angebote einzubringen.
Sie haben Interesse, aber viele Fragen? Kontaktformular
Sie sind schon fertig mit dem Antrag?
Bitte senden Sie Ihren Antrag an die Koordination des Landesprogramm STÄRKE im Jugend- und Familienberatungszentrum Tübingen
- Digital im pdf-Format an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder - per Post an:
Koordination Frühe Hilfen und Landesprogramm STÄRKE,
Jugend- und Familienberatungsszentrum Tübingen
Bismarckstrasse 110, 72074 Tübingen
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