Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite
Die Abteilung Jugend- und Familienberatungszentrum im Landratsamt Tübingen ist bemüht, ihre Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Domains:
www.fruehehilfen-kreis-tuebingen.de
www.staerke-kreis-tuebingen.de
www.fruehehilfen-tue.de
www.fruehe-hilfen-tue.de
www.familie-leben.info
www.familie-leben.net
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Verlinkte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei. Wir erhöhen den Anteil barrierefreier Dokumente. Aufgrund der Menge von Dokumenten und unterschiedlicher Quellen nimmt die Arbeit daran einige Zeit in Anspruch.
Videos haben nur teilweise textliche Alternativen durch Untertitel und keine Audiodeskription. Bei neu hergestellten Videos verbessern Untertitel die Zugänglichkeit.
Informationen in Leichte Sprache und Gebärdensprache: Übersetzungen zu den Themen Navigation der Webseite und Barrierefreiheit sind beauftragt, die Informationen werden ergänzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.12.2023 erstellt, am 24.05.2024 angepasst, und wird jährlich überprüft.
Die Aussagen dieser Erklärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Abteilung Jugend- und Familienberatungszentrum verfolgt den Weg, Barrieren beim Zugang zu seinen Informationen und Leistungen beständig zu verringern. Mitarbeitende der Internetredaktion werden diesbezüglich geschult.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Jugend- und Familienberatungszentrum im Landratsamt Tübingen:
Abteilung Jugend | Jugend- und Familienberatungszentrum
Koordination Frühe Hilfen im Landkreis Tübingen
Bismarckstraße 110
72072 Tübingen
E-Mail:
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Rechtsgrundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG)
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO)
7. Angebote
Informationen in Leichter Sprache
Leichte Sprache: Was finden Sie auf dieser Internet-Seite?
Leichte Sprache: Angebote für Menschen mit Behinderung vom Landkreis Tübingen