Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen. Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, sollten Sie einen Antrag ans Gericht stellen.
Auf der Website des Landratkreis Tübingen erhalten Sie weiter Infos.
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
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