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Symbolbild - Begleiteter Umgang
Symbolbild - Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang kommt über das Familiengericht oder das Jugendamt zustande.

Beim begleiteten Umgang trifft das Kind mit einer neutralen Person den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Die Länge und Dauer der Umgänge werden über das Familiengericht oder den Fachdienst Hilfen zu Erziehung im Jugendamt geregelt.

Begleiteter Umgang ist eine vorübergehende Hilfe. Die Eltern werden darin unterstützt eigene Umgangsregelungen zu finden. Die Durchführung und die begleitende Beratung für die Eltern finden in den Jugend- und Familienberatungszentren oder beim Kinderschutzbund Tübingen statt.

Wenden Sie sich hierfür an die Zuständige Kontaktstelle vom Jugendamt Tübingen!

Umgangsregelungen Kontaktstelle Landkreis Tübingen

Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen. Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, sollten Sie einen Antrag ans Gericht stellen.

Auf der Website des Landratkreis Tübingen erhalten Sie weiter Infos.

home Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
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Amtsgericht Tübingen - Familiengericht

Das Amtsgericht ist als Familiengericht insbesondere für die Scheidung von Ehen und die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie für andere Entscheidungen zuständig, die infolge einer Trennung von (Ehe-)partnern zu treffen sind.

home Doblerstraße 14,  72074 Tübingen
home 07071 200 0
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Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!