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Symbolbild - Gerichtliche Klärung
Symbolbild - Gerichtliche Klärung

Wenn nach einer Trennung/Scheidung eine Einigung zwischen den Eltern trotz Beratung oder Mediation nicht möglich ist, können Sie eine gerichtliche Klärung in die Wege leiten.

Wer Unterstützung bei der Antragsstellung braucht, kann sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wenden.

Je nach finazieller Situation kann eine Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Amtsgericht Tübingen - Familiengericht

Das Amtsgericht ist als Familiengericht insbesondere für die Scheidung von Ehen und die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie für andere Entscheidungen zuständig, die infolge einer Trennung von (Ehe-)partnern zu treffen sind.

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Rechtsantragstelle - Amtsgericht Tübingen

Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.

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07071 207 6303

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Rottenburg


07071 207 6363

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Die Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!