Haushaltshilfen sind eine Unterstützung im Notfall, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, Schwangerschaftsbeschwerden haben oder wegen anderen Erkrankungen ihren Haushalt nicht führen können und die Kinder nicht versorgen können. Aufgaben können sein: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.
Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt, gibt es keine Haushaltshilfe zusätzlich.
In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe bezahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in der Regel einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Familien müssen mit einem Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten rechnen (mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag). Bei Schwangerschaft und Geburt müssen Sie keine Eigenanteile zahlen (private Krankenkassen bieten unterschiedliche Tarife an- hier bitte immer nochmal nachfragen!).
Die Krankenkasse benötigt eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihre*r behandelnden Ärzt*in oder der Klinik. Darin sind Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt. Außerdem muss die Ärzt*in darin auch angeben, ab wann die Hilfe notwendig ist, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe gewährt werden sollte. Mit dieser Bescheinigung stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Mit der Bewilligung von der Krankenkasse können Sie Sozialstationen und Anbieter für Haushaltshilfen anfragen. Hier braucht man etwas Geduld und den Mut, dran zu bleiben! Gibt es keine freien Fachkräfte, können Sie im Freundeskreis oder in der Gemeinde Unterstützung anfragen. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen in der Bewilligung mit, wie diese Hilfe bezahlt werden kann. Weiter unten finden Sie eine Auflistung von Sozialstationen im Landkreis Tübingen.
Bei einer im Haushalt lebenden Verwandten oder einer verschwägerten Person (z.B. Vater, Oma), die die Pflege übernimmt und unbezahlten Urlaub nehmen muss, wird der Verdienstausfall beglichen (Erstattung des Nettogehaltes begrenzt auf den Betrag des regionalen Vertragspartners der KK).
Inzwischen gibt es im Internet Suchportale, die bei der Suche helfen können. Hier ist jedoch nicht immer die Sicherheit der Privatsphäre und des Datenschutzes gewährleistet: z.B. www.nebenan.de, www.betreut.de.
Über die Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an eine Haushaltshilfe der Krankenkasse Unterstützung zu finanzieren, wenn Sie sich noch nicht in der Lage fühlen die Kinder zu versorgen. Melden Sie sich auch, wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben und nicht wissen, wie Sie Ihre Kinder gut versorgen sollen. Die Jugend- und Familienberatungszentren können aber nicht die Suche für eine Familienpflege oder Haushaltshilfe für Sie übernehmen. Bitte sehen Sie von solchen Anfragen ab!